Ankündigung gemäß § 57 (1) Satzung der CDU Schleswig-Holstein
Landesvertreterversammlung der CDU Schleswig-Holstein
Vorläufige Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Landesvorsitzenden
2. Wahl des/der Versammlungsleiters/-leiterin (Präsidium)
3. Wahl der Mandatsprüfungskommission
4. Wahl der Stimmzählkommission
5. Bericht der CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein der Bundestagsfraktion
6. Wahl von zwei Unterzeichnenden für die Eidesstattliche Erklärung
gegenüber der Landeswahlleiterin
7. Wahl einer Vertrauensperson für die Landesliste und einer
Stellvertreterin/eines Stellvertreters
8. Bekanntgabe der einschlägigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes
und der Satzung der CDU Schleswig-Holsteins
9. Wahl der Bewerber/Bewerberinnen für die Landesliste zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages
10. Schlusswort des Landesvorsitzenden
Ankündigung des außerordentlichen Landesparteitages gemäß § 57 (1) der Satzung der CDU Schleswig Holstein
Außerordentlicher Landesparteitag CDU Schleswig-Holstein
Sonnabend | 4. Februar 2017 | 10.00 Uhr | Holstenhallen | Neumünster
Vorläufige Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Parteitages durch den Landesvorsitzenden
2. Wahl des Präsidiums
3. Wahl der Mandatsprüfungskommission
4. Bestätigung der Antragskommission
5. Wahl der Stimmzählkommission
6. Grußworte
7. Rede der Bundesvorsitzenden der CDU Deutschlands und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, MdB
8. Beratung und Verabschiedung des Landtagswahlprogramms 2017
9. Anträge
10. Schlusswort des Landesvorsitzenden
Antragsschluss zu TOP 9 ist der 14. Januar 2017
Ankündigung gemäß § 57 (1) Satzung der CDU Schleswig-Holstein
Landesvertreterversammlung der CDU Schleswig-Holstein
Vorläufige Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeitdurch den Landesvorsitzenden
2. Wahl des Wahlvorstandes (gleichzeitig Präsidium)
3. Wahl der Mandatsprüfungskommission
4. Wahl der Stimmzählkommission
5. Rede des Landesvorsitzenden
6. Bekanntgabe der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften und Festlegung des Wahlverfahrens
7. Wahl von 10 Mitgliedern und zwei Stellvertretern/innen zur Unterzeichnung der Niederschrift (gem. § 23 Abs. 5 Landeswahlgesetz)
8. Wahl einer Vertrauensperson für die Landesliste und einer stellvertretenden Vertrauensperson
9. Wahl eines Organs für eine mögliche Nachwahl einer/eines neuen Listenbewerberin/Listenbewerbers (gem. § 23 Abs. 8 Landeswahlgesetz)
10. Geheime Wahl der Bewerberinnen/Bewerber für die Landesliste zur Landtagswahl 2017
11. Schlusswort des Landesvorsitzenden
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